ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natursteinwerk C.Linnenberg GmbH
Vertrag:
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Leistung der Natursteinwerk C.Linnenberg GmbH (Auftragsnehmerin), sowie allen sonstigen Verträgen mit unseren Vertragspartnern. Entgegenstehenden Bedingungen unserer Vertragspartner (Auftragsgeber) widersprechen wir hiermit. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn wir nicht erneut darauf hinweisen.
Lieferungen, Gefahrenübergang:
- An verbindlich vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist die Auftragsnehmerin nicht gebunden in Fällen von Nichtbelieferungen durch Vorlieferanten, Streiks oder Aussperrungen in unserem oder einem für uns arbeitenden Betrieb, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen sowie in allen Fällen höherer Gewalt. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
- Lieferungen verstehen sich ab Warteweg 44, 37627 Stadtoldendorf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird die Ware von der Auftragsnehmerin auf Ihrem Grundstück Warteweg 44, 37627 Stadtoldendorf bereitgestellt und bei Abholung verladen.
- Notwendige behördliche Genehmigungen zur Ausführung des Auftrags hat der Auftraggeber zu beantragen, soweit die Auftragsnehmerin dies nicht ausdrücklich übernommen hat. Bei Montage, Verlegung oder Versetzung der Ware durch die Auftragsnehmerin hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass zum Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine störungsfreie Ausführung gegeben sind.
Gewährleistung, Haftung:
- Naturstein ist ein Produkt der Natur, so dass Verschiedenheiten in Körnung, Farbe und Struktur sowie Adern und Schattierungen auftreten können. Die auszuführenden Natursteinarbeiten können somit – je nach Art des Steines – von einem vorgelegten Muster abweichen, ohne dass dieses zu Reklamationen berechtigt.
Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht:
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragsnehmerin (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug, ist die Auftragsnehmerin berechtigt, die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zurückzufordern.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt erhaltenen Waren weiter zu veräußern. Daraus entstehende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Auftraggeber bereits jetzt an die Auftragnehmerin ab und zwar in Höhe des mit der Auftragnehmerin vereinbarten Faktura-Endbetrages einschl. Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet die Forderung auf eigene Kosten und eigenes Risiko gegen den Dritten geltend zu machen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Forderung offen zu legen und die Einziehung selbst vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin den Stand ihrer Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung mitzuteilen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
- Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz der Natursteinwerk C.Linnenberg GmbH, Warteweg 44, 37627 Stadtoldendorf
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, dann bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
Salvatorische Klausel, Schriftformklausel:
- Individualvereinbarungen zur Abänderung dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.